Die Herren von Itter treten mit Widherold erstmals 1058 unter diesem Namen urkundlich in Erscheinung.
Das berechtigt aber nicht, die urkundliche Ersterwähnung von Dorfitter mit diesem Datum gleichzusetzen.
Dies wird erst durch eine Urkunde vom 10. Mai 1126 möglich. Abt Erkenbert von Corvey beurkundet am 10. Mai 1126 zu Itter, dass ihm die beiden Schwestern Riclinde und Friderun, Edelfrauen von Itter, die Itterburg (castrum itere) mit Markt, Zoll und ihren im Ittergau (in pago itergowe) in der Grafschaft Siegfrieds (IV von Northeim) gelegenen Eigenbesitz in (Dorf)Itter, (Nieder) Ense, Lauterbach und Dalwig mit allen ihren Zubehör übertragen haben. Zu diesem Zubehör gehörten besonders auch 17 namentlich genannte Ministerialenfamilien mit einem Gesamtbesitz von 105 Hufengütern (mansen), fünf Wäldern und dem dritten Teil einer Mühle. Die Ministerialen waren Freie mit Eigenbesitz, die ihnen von den Herren von Itter gegen ein Zins verlehnt waren und zudem Waffendienste und Heeresfolge zu leisten hatten. Ihnen dienten 64 Unfreie oder Hörige (mancipia), die auch mit übergeben wurden. Die 105 Hufengüter lagen in 21 Orten, wo der Eigenbesitz (Allodialgüter) der Herren von Itter lag.
Die Schenkung an das Kloster Corvey umfasste vermutlich den gesamten Nachlass des 1123 verstorbenen Volkmar von Itter.